Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent
Aufnahmevoraussetzung
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Erreichbarer Abschluss
- Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ bzw.
- „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
Ziel der Ausbildung
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozial-pädagogischer Assistent befähigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“ und somit zur Aufnahme einer Tätigkeit als Zweitkraft in Kindertageseinrichtungen mit Kindern im Alter von 0 – 10 Jahren sowie für die päda-gogische Arbeit in Grundschulen. Der erfolgreiche berufliche Abschluss zur Sozial-pädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten berechtigt unter Ein-haltung der Zugangsvoraussetzungen zum Besuch der Fachschule Sozialpädagogik mit dem Berufsziel staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher.
Ablauf der Ausbildung
Neben den allgemein bildenden Fächern werden die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis unterrichtet. Die theoretische Ausbildung am Lernort Schule wird in Klasse 1 und 2 jeweils um 420 Stunden am Lernort Praxis (Kindertageseinrichtungen) ergänzt. Es besteht zudem die Möglichkeit eines Direkteinstiegs in Klasse 2 der Ausbildung, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Prüfungen
Abschlussprüfungen im Unterrichtsfach Deutsch, in zwei Modulen im berufsbezogenen Bereich sowie eine praktische Prüfung.
Ansprechpartner in der Schule
Maren Bürkner, Abteilungsleiterin
buerkner.maren@bbs-nrue.de
05032/9518-312
Weiterführende Informationen für den oben genannten Beruf finden Sie unter:
https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de
Broschüre: Ausbildungswege und Quereinstiege in die niedersächsische Erzieherinnen-/Erzieherausbildung www.mk.niedersachsen.de