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Beratungslehrkräfte

Beratungslehrkräfte verfügen über eine pädagogisch-psychologisch orientierte Zusatzqualifikation, so dass sie fachkompetent beraten und helfen können.

Durch die steigende Arbeitsbelastung können Klassenlehrkräfte oft nicht die nötige Zeit für eine Beratung der Schülerinnen und Schüler aufbringen. Wir Beratungslehrkräfte sind mit einem kleinen Stundenkontingent ausgestattet, daher können wir hier entlastend tätig werden, indem wir allen an Schule beteiligten Personen (Schülern, Eltern und Lehrern) als Ansprechpartner zur Seite stehen.
 

Aufgaben der Beratungslehrkräfte

Als Beratungslehrkräfte bieten wir Dir/Ihnen unsere Unterstützung bei vielfältigen Fragestellungen und Problemen an. Dazu gehören

familiäre Probleme, z.B.

  • Scheidung der Eltern
  • Ärger, Druck und Unverständnis

persönliche Probleme, z.B.

  • Probleme in der Pubertät
  • sexuelle Orientierung
  • Essstörungen
  • Probleme mit Eltern oder Lehrerinnen und Lehrern
  • Umgang mit Krankheit und Tod
  • Sorgen um Mitschüler oder Freunde
  • Konflikte mit Lehrern, Eltern, Ausbildern, Mitschülern

schulische Probleme, z.B.

  • Konzentrationsschwächen
  • Motivationsprobleme
  • Angst vor Klassenarbeiten oder Prüfungen
  • Lern- und Leistungsprobleme
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im Kontext mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten oder Dyskalkulie
  • Unsicherheit bei Fächerwahlen
  • Schwierigkeiten mit dem eigenen Verhalten im schulischen Alltag
  • Fragen der Schul- und Ausbildungslaufbahn

 

Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen z.B.

  • der Agentur für Arbeit
  • dem Jugendamt
  • der Erziehungsberatungsstelle
  • dem schulpsychologischen Dienst

 

Grundsätze der Beratung

Die Ratsuchenden sollen freiwillig kommen. Wir beraten nur, wir erarbeiten Wege zur Lösung und wie daraufhin weiter verfahren werden kann. Wir bieten keine Patentrezepte und verfügen nicht über pädagogische Wunderwaffen. Die Ratsuchenden haben ein Interesse an der Lösung des eigenen Problems.
Alle Gespräche werden vertraulich und in ruhiger Atmosphäre geführt. Nur die Ratsuchenden selbst können die Beratungslehrkräfte von der Schweigepflicht entbinden. Wenn auch wir nicht weiter wissen, dann können wir den Kontakt zu Fachleuten vermitteln.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

Wo finde ich die Beratungslehrkräfte?

Sprechzeiten: s. Aushang an der Tür von Raum B1.2
Termine nach Vereinbarung in Raum B1.2 oder unter 05032/9558-137 oder per Email